Grüne Forderungen in Sachen Schülerticket
Es sei nämlich so, die Kinder aus Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, sich das Schülerticket nicht leisten können, da sie den vorgesehenen Eigenanteil nicht aufbringen können. Möllers: „Diese Familien erhalten einen stark reduzierten Regelsatz gegenüber den SGB II- und SGB XII-Leistungsbezieherinnen und -bezieher. Mobilität ist darin gar nicht vorgesehen. Die 0-6 jährigen Kinder erhalten gerade einmal 4,47 Euro am Tag für alles, was das Leben erfordert (Essen, Trinken, Kleidung, Spielzeug, Pflege, Pampers etc.), bei den 7-13jährigen liegt der Betrag bei unter 6 Euro. Das verdeutlicht, warum unser Ratsantrag umgesetzt werden sollte.